Mittelaltergilde Elbe-Wendland e.V. Gelebte Geschichte
 

Marktordnung & Bewerbung

 

Marktordnung
der Mittelaltergilde Elbe-Wendland. e.V.
Schloßgraben 1
29451 Dannenberg
1. Diese Marktordnung ist bindend für jeden Teilnehmer, sei es als Lagergruppe, Händler,
Versorger, Künstler, Darsteller.
2. Mit dem Unterschreiben der Anmeldung gilt diese Marktordnung als gelesen und
anerkannt.
3. An/ und Abreise Auf und Abbau
Die Anreise und der Aufbau können ab Donnerstag, 18.07.2024 12:00 Uhr erfolgen.
2 Stunden vor Markteröffnung ist Ende der Aufbauzeit.
Die Gilde macht eine Abnahme.
Der Abbau kann bis Montag, 22.07.2024 11:00 Uhr erfolgen
4. Strom und Wasseranschluss
Wird vom Veranstalter gestellt . Stände und Lager mit Strombedarf werden in der Nähe
eines Verteilerkastens platziert. Der Strombedarf und evtl. Wasseranschluss ist mit der
Anmeldung mitzuteilen.
5. Lizenzen und Erlaubnisse
Für den Markt erforderliche Lizenzen und Erlaubnisse z.B.
-Reisegewerbe
-Gaststättengewerbe Erlaubnis
-Transporterlaubnis Tiere
-Lebensmittelrechtliche Befugnisse
-u.ä.
Sind der Gilde unaufgefordert als Kopie oder Datei bis vier Wochen vor dem Markt
zu zusenden.
6. Gema
Auf dem Marktgelände ist nur GEMA freie Musik erlaubt.
Bei einem Verstoß trägt der Verursacher die vollen Kosten.
7. Feuer und Garstellen
Feuer sind nur in Feuerschalen erlaubt, die mindestens 20 cm Abstand zum Boden und
eine Umrandung haben. Je nach Wetterlage ist der Boden unter den Feuerstellen 3-4 mal
täglich zu wässern.
8. Feuerschutz
Jedes Lager und jeder Stand, auch wenn kein offenes Feuer vorhanden ist, hat einen
Feuerlöscher ( 6 kg, ABC) und eine Brandschutzdecke mitzuführen.
9. Müll
So wenig Müll wie möglich.
Plastikverpackungen, Plastikbesteck, Plastikgeschirr, Styroporverpackungen sind nicht
erlaubt.
Jeder Lebensmittelstand hat einen Müllbehälter bereit zu stellen.Der Müll hat an einen
ausgewiesenen Sammelplatz gebracht zu werden.
Mitgebrachter Hausmüll darf nicht entsorgt werden.
Der Stand;- und Lagerplatz hat so zu hinterlassen zu werden, wie er vorgefunden wurde.
10. Tiere
Falls für Deine mitgeführte Tierart bestimmte Veterinärrechtliche Bestimmungen gelten,
informiere den Veranstalter bitte vor der Veranstaltung.
Hunde sind an der Leine zu führen und Hundekot ist umgehend zu entsorgen.
Bitte weist auch Gäste daraufhin.
Die Gilde wird Kotbeutel zur Verfügung stellen, so dass ihr „unbetüteten“ Gästen aushelfen
könnt.
Anpinkeln von Gegenständen, Zelten oder Personen ist ärgerlich, kann aber passieren.
Stehe dazu und kläre die Situation mit den Betroffenen friedlich.
Verstöße gegen das Tierschutzrecht werden ausnahmslos geahndet.
11. Waffen
Es gilt das deutsche Waffenrecht.
Wir setzen gesunden Menschenverstand bei allen Teilnehmern voraus. Im Zweifel gilt das
Hausrecht des Veranstalters.
12. Das Gelände
„Am Reiterstadion“ weist ein paar Besonderheiten auf.
Zum Beispiel sind einige Reitplätze mit einem besonderen Boden ausgestattet.
Bitte weist Gäste und Besucher freundlich auf diese Besonderheiten hin.
13. Sicherheit und Verantwortung
Wir alle wollen einen friedlichen und fröhlichen Markt.
Die Gilde sieht es als selbstverständlich an, dass jeder auch mal auf den Stand eines
anderen Marktbetreibers „aufpasst“.
Ebenso geht die Gilde davon aus, dass die dort Lagernden sich an den nächtlichen
Streifzügen beteiligen um kein böses Erwachen zu haben.
Es sind jederzeit Mitglieder der Gilde als Ansprechpartner vor Ort. Bitte wendet euch an
uns, wenn es das ein oder andere Problem gibt.
Ein Sanitätsteam wird ab Freitag vor Ort sein.
14. Marktzehnt
Von Händlern und Versorgern erheben wir den EHRLICHEN Marktzehnt auf den GESAMTEN
Umsatz abzüglich der ersten 200€.
Beispiel: 210€ Umsatz. Marktzehnt wären 21€. damit unter 200. Real gezahlt 10€.
oder:
Umsatz 600€, Marktzehnt 60€. Real gezahlt 60€
15. Gage und Spesen
die vereinbarte Gage wird gegen Rechnung überwiesen oder bar am Marktende ausbezahlt.
Für vereinbarte freie Verpflegung wird eine Markierung ausgegeben.
16. Ein Verhalten, welches den guten Marktablauf gefährdet oder die Rechte anderer
Menschen auf dem Markt verletzt führt zum sofortigen Abbau und Verlassen des Marktes.
In dem Falle wird keine Gage gezahlt . Statt Marktzehnt wird eine Strafe von 300€ fällig.
17. Absage oder nicht Erscheinen
Eine Absage der Teilnahme am Markt hat bis 8 Wochen vorher zu erfolgen.
Eine Vertretung kann nach Absprache mit der Mittelaltergilde akzeptiert werden.
Bei nicht Fristgerechter Absage oder Nicht Erscheinen stellt die Mittelaltergilde 500€ in
Rechnung. (Der letzte Satz gilt NUR für Versorger)
18. Die Mittelaltergilde und von ihr beauftragte Personen, sind im Rahmen des Hausrechtes
Entscheidungsinstanz
19.Mit dem Ankreuzen  gilt diese Marktordnung als gelesen , verstanden und akzeptiert.